Eichrechtskonforme vs. nicht-eichrechtskonforme Wallbox

Eichrechtskonforme Wallboxen sind für gewerbliche Abrechnung Pflicht – einfache Modelle kosten weniger, dürfen aber keine Stromkosten auf Dritte umlegen. Dieser Vergleich zeigt, wann welche Variante die richtige Wahl ist.

Rangfolge

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Fazit

Wer eine Wallbox kauft, steht früher oder später vor der Frage: Muss das Gerät geeicht sein? Die Antwort hängt nicht vom persönlichen Komfort ab, sondern vom Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der EU-Messgeräterichtlinie MID. Wer Strom an Dritte – Mieter, Mitarbeiter, Kunden – abrechnet, braucht ein geeichtes Messgerät. Wer ausschließlich das eigene Fahrzeug zu Hause lädt und keine Kosten auf andere umlegt, kommt ohne aus. Diese Grenze ist nicht verhandelbar.

Die Vergleichs-Kriterien

Im Zentrum steht die rechtliche Zulässigkeit: Ein nicht-geeichter Zähler darf keine abrechenbare Messgröße liefern – damit fällt das Nutzungsszenario als erstes Kriterium mit Gewichtung 5 ins Gewicht. Gleichwertig: die Anschaffungskosten (Gewichtung 4) und die laufenden Backend-Kosten (Gewichtung 4). Eichrechtskonforme Wallboxen kosten in der Anschaffung 900–2.200 € gegenüber 400–900 € für einfache Modelle. Hinzu kommen bei OCPP-pflichtigen Systemen monatlich 5–30 € pro Ladepunkt für das Abrechnungs-Backend. Der Installationsaufwand (Gewichtung 3) steigt, weil MID-zertifizierte Zähler teils separat verbaut und vom Elektriker dokumentiert werden müssen. Wartungsintervalle (Gewichtung 2) spielen langfristig eine Rolle: Geeichte Zähler laufen 8–16 Jahre bis zur Nacheichpflicht.

Die Ergebnisse im Detail

Die eichrechtskonforme Wallbox mit OCPP-Anbindung gewinnt das Ranking klar – nicht wegen technischer Überlegenheit, sondern wegen rechtlicher Notwendigkeit in allen gewerblichen Anwendungen. Alle Modelle auf Platz 1 haben einen MID-zertifizierten Zähler verbaut, übermitteln Ladedaten revisionssicher an ein Backend und erlauben die nutzerbezogene Abrechnung nach Kilowattstunde. Modelle wie ABB Terra AC, Keba KeContact P30 c-series oder Webasto Live erfüllen diese Anforderungen ab ca. 1.100 € netto. Die nicht-eichrechtskonforme Kategorie (Platz 2) schneidet bei reinem Eigenverbrauch besser ab: günstigere Geräte wie go-e Charger Gemini oder Easee Home starten bei 400–600 €, sind einfacher zu installieren und benötigen kein Abrechnungssystem. Der Mittelweg – MID-Zähler ohne OCPP (Platz 3) – eignet sich für Arbeitgeber, die Strom pauschal erstatten und keine dynamische Abrechnung brauchen. Hier reicht ein BAFA-förderfähiges Gerät mit geeichtem Zähler ohne laufendes Backend.

Kaufempfehlung nach Anwendungsfall

Privathaushalt, Eigenverbrauch ohne Drittabrechnung: Nicht-eichrechtskonforme Wallbox, 400–900 €, kein Backend, schnelle Installation. Arbeitgeber mit Pauschalerstattung: MID-Zähler Pflicht, OCPP optional – Geräte ab 900 €, BAFA-Förderung prüfen. Vermieter mit Mieterstrom oder öffentlichem Ladepunkt: Vollständig eichrechtskonforme Wallbox mit OCPP-Backend unverzichtbar, Gesamtkosten inkl. Backend ab 1.300 € pro Ladepunkt im ersten Jahr einplanen. Gewerbliche Flotte oder Firmenparkplatz: Eichrechtskonforme Multipoint-Lösung mit Load-Management und Backend-Vertrag – hier lohnt der Systemvergleich der Anbieter, da die Skalierungskosten stärker ins Gewicht fallen als das Einzelgerät.

Häufige Fragen

Nein. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) schreibt vor, dass jede Abrechnung von Strom gegenüber Dritten über geeichte Messgeräte erfolgen muss. Eine nicht-geeichte Wallbox darf keine abrechenbare Kilowattstunden-Angabe liefern. Bei Verstoß drohen Bußgelder und die Rückforderung bereits abgerechneter Beträge.

Die Kosten variieren je Anbieter und Umfang: Einfache Systeme starten bei 5 € pro Ladepunkt und Monat, vollwertige Abrechnungsplattformen mit Roaming, Reporting und Nutzerverwaltung kosten 15–30 €. Bei 10 Ladepunkten summiert sich das auf 1.800–3.600 € pro Jahr nur für Software.

Für die pauschale Erstattung nach BAFA-Richtlinie reicht ein MID-zertifizierter Zähler, der den Ladestand dokumentiert. Für eine nutzerbezogene, dynamische Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch wird zusätzlich ein OCPP-fähiges Backend benötigt. Die BAFA-Förderung setzt einen MID-Zähler voraus.

Die Eichgültigkeitsdauer beträgt je nach Zählertyp und Hersteller 8 bis 16 Jahre. Nach Ablauf muss der Zähler entweder nachgeeicht oder getauscht werden. Bei fest verbauten Zählern bedeutet das in der Praxis meist einen Gerätetausch oder einen Serviceeinsatz.

In den meisten Fällen nein. Eichrechtskonformität ist eine Eigenschaft des verbauten Messmoduls und der Firmware-Architektur. Geräte, die nicht für geeichte Messung konzipiert wurden, lassen sich nicht per Software-Update oder Zubehör nachrüsten. Der Austausch des gesamten Geräts ist der übliche Weg.

Nicht, solange ausschließlich das eigene Fahrzeug geladen und kein Strom auf Dritte abgerechnet wird. Sobald ein Familienmitglied mit eigenem Fahrzeug separat abgerechnet wird oder ein Gast zahlen soll, greift das MessEG. Im rein privaten Eigenverbrauch ohne jede Weitergabe von Kosten ist ein einfaches Gerät legal.