Anforderungen an den Zählerschrank prüfen

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Ratgeber 6 Min. Lesezeit 10.09.2026
Wer eine Wallbox installieren oder die Elektroinstallation erweitern will, muss zuerst den Zählerschrank prüfen. Alter, Schutzklasse und freie Kapazität entscheiden, ob die Anlage sofort nutzbar ist oder erst aufgerüstet werden muss. Dieser Ratgeber zeigt, welche Punkte Sie selbst abarbeiten können.
Das Wichtigste in Kürze

Was der Zählerschrank leisten muss — die Direktantwort

Ein Zählerschrank ist tauglich für moderne Anforderungen, wenn er einen Hauptschutzschalter besitzt, alle Stromkreise über Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) abgesichert sind, ein Fehlerstromschutzschalter (RCD, Typ A oder B) vorhanden ist und ausreichend freie Reihenschienenplätze für Erweiterungen existieren. Diese Bedingung gilt für Neuinstallationen nach DIN VDE 0100-410 und ist in der Praxis der Mindeststandard, den Netzbetreiber bei der Wallbox-Anmeldung prüfen.

Baujahr und Norm als erster Orientierungspunkt

Das Baujahr der Unterverteilung gibt Ihnen den schnellsten Überblick. Schränke aus den 1970er- und 1980er-Jahren arbeiten oft noch mit Schmelzsicherungen (Schraubautomat, Typ D oder DO) statt LS-Schaltern. Schränke bis etwa 1990 haben selten einen RCD. Schränke ab 2009 entsprechen weitgehend der aktuellen DIN VDE 0100-600, sofern sie fachgerecht errichtet wurden.

Das Baujahr allein ist kein Freifahrtschein: Eine 1995 errichtete Anlage kann durch spätere Umbauten normkonform sein — oder durch Pfusch das Gegenteil. Die Inaugenscheinnahme bleibt unersetzlich.

Prüfpunkte, die Sie selbst abarbeiten können

Folgende Punkte erfordern keine Messinstrumente und keinen Elektrofachbetrieb. Sie liefern aber eine belastbare Ersteinschätzung:

  1. Beschriftung aller Stromkreise: Jeder LS-Schalter muss einem Verbraucher oder Raum zugeordnet sein. Fehlen Beschriftungen, ist der Installationszustand unbekannt.
  2. Typ der Absicherung: LS-Schalter haben einen Kipp-Hebel mit Auslöse-Markierung (oft „B16“ oder „C16“). Schraubsicherungen sind runde Elemente mit Glasfenster. Schraubsicherungen müssen ersetzt werden, bevor eine Wallbox angemeldet wird.
  3. Vorhandener RCD: Ein Fehlerstromschutzschalter ist ein breites Modul mit einem Prüfknopf (Aufschrift „Test“). Fehlt er vollständig, ist die Anlage nicht wallbox-tauglich ohne Nachrüstung.
  4. Freie Plätze auf der Hutschiene: Eine Wallbox mit eigenem LS-Schalter und RCD Typ B benötigt mindestens 3 Teilungseinheiten (TE) freien Platz — oft mehr, wenn ein separater Zähler eingebaut wird.
  5. Hauptsicherung im Hausanschlusskasten: Der Hausanschlusskasten (HAK) sitzt meist unterhalb oder neben dem Zählerschrank und ist plombiert. Die Vorsicherung beträgt in Einfamilienhäusern typisch 3 × 35 A oder 3 × 63 A. Dieser Wert begrenzt die maximal entnehmbare Leistung und ist damit die Obergrenze für alle Verbraucher zusammen.
  6. Querschnitt der Zuleitung: Ist eine Zuleitung mit 2,5 mm² vorhanden, liegt die Dauerbelastbarkeit bei maximal 16 A. Für eine Wallbox mit 11 kW (dreiphasig, 16 A je Phase) ist das ausreichend — für 22 kW (dreiphasig, 32 A) nicht. Der Querschnitt muss auf der Leitung aufgedruckt oder beim Elektriker dokumentiert sein.

Was die Nennleistungsangabe nicht aussagt

An Zählerschrank und Hausanschluss steht oft nur der Absicherungswert in Ampere. Dieser Wert sagt nicht, welche Ladeleistung das Fahrzeug tatsächlich aufnimmt. Ein Fahrzeug mit einem Bordlader der Klasse 7,4 kW lädt an einer 11-kW-Wallbox maximal mit 7,4 kW — unabhängig davon, wie viel der Hausanschluss liefern könnte. Die installierte Wallbox-Leistung und die Vorsicherung definieren nur die mögliche Obergrenze, nicht die tatsächliche Ladeleistung.

Ebenso sagt die Absicherung mit 63 A am HAK nicht, dass dauerhaft 63 A entnommen werden dürfen. LS-Schalter und Leitungsquerschnitte im Haus begrenzen die tatsächlich nutzbare Leistung pro Stromkreis.

Zählerschrank und Wallbox-Anmeldung beim Netzbetreiber

Wallboxen mit einer Ladeleistung über 3,7 kW müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden — in Deutschland nach § 19 NIederspannungsanschlussverordnung (NAV). Ob und in welcher Form eine Genehmigung erforderlich ist (Anmeldung, Genehmigung oder vereinfachtes Verfahren bis 11 kW), hängt von der Netzsituation im jeweiligen Versorgungsgebiet ab. Für Fragen zur rechtlichen Anmeldepflicht und zu möglichen Konsequenzen bei fehlender Anmeldung lesen Sie die Beiträge in der Rechtsrubrik dieses Portals.

Wann ein Elektriker zwingend erforderlich ist

Folgende Befunde aus der Sichtprüfung machen eine Fachbetrieb-Beauftragung zwingend — nicht optional:

  • Schraubsicherungen statt LS-Schalter
  • Fehlender RCD oder RCD vom veralteten Typ AC (erkenntlich an der Aufschrift „AC“ ohne „A“ oder „B“)
  • Nicht beschriftete oder nicht zuordenbare Stromkreise
  • Brandspuren, Verfärbungen oder Schmorgeruch im Schrank
  • Fehlende oder beschädigte Abdeckungen über spannungsführenden Teilen
  • Zuleitung zur geplanten Wallbox-Position unbekannten Querschnitts

Die Prüfung und Protokollierung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) oder DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) darf ausschließlich eine Elektrofachkraft durchführen. Kosten für eine einfache Sichtprüfung und Messung liegen erfahrungsgemäß zwischen 80 und 200 € netto, je nach Region und Aufwand.

Nächste Schritte nach der Sichtprüfung

Sind alle oben genannten Punkte erfüllt — LS-Schalter vorhanden, RCD Typ A oder B vorhanden, freie TE-Plätze ausreichend, Zuleitung bekannten Querschnitts — können Sie mit der Wallbox-Planung fortfahren. Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb mit der Angebotserstellung. Geben Sie dem Betrieb folgende Informationen mit: Standort der Wallbox, geplante Ladeleistung, Fahrzeugmodell mit Bordlader-Leistung und den Querschnitt der vorhandenen Zuleitung. Mit diesen Angaben kann der Betrieb prüfen, ob ein Lastmanagement-System notwendig ist — das ist bei Anlagen nahe der HAK-Grenze der Fall.

Häufige Fragen

Prüfen Sie vier Punkte: Sind LS-Schalter (kein Schraubsicherungen) verbaut? Gibt es einen RCD mit Prüfknopf (Typ A oder B)? Sind mindestens 3 freie Teilungseinheiten auf der Hutschiene vorhanden? Kennen Sie den Querschnitt der Zuleitung zur geplanten Wallbox-Position? Sind alle vier Fragen mit Ja beantwortet, ist die Grundvoraussetzung erfüllt.

Eine einfache Sichtprüfung mit Messung kostet erfahrungsgemäß 80 bis 200 € netto. Wird dabei eine vollständige Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 mit Prüfprotokoll erstellt, liegt der Preis höher — je nach Aufwand zwischen 200 und 500 € netto.

Nicht zwangsläufig. Sind LS-Schalter, ein RCD Typ A oder B und freie Hutschienenfläche vorhanden, reicht oft ein zusätzlicher Abgang. Eine Kompletterneuerung wird nötig, wenn Schraubsicherungen verbaut sind, kein RCD existiert oder der Schrank keinen Platz für neue Schutzorgane bietet.

Wallboxen erzeugen im Fehlerfall gleichgerichtete (glatte) Fehlerströme. Dafür ist mindestens ein RCD Typ B erforderlich, der alle Fehlerstromanteile erfasst. Ein RCD Typ A (erkenntlich an der Aufschrift „A“) reicht für Wallboxen ohne eingebauten DC-Fehlerstromschutz nicht aus.

Nein. Arbeiten am Zählerschrank — also alles hinter dem Hausanschlusskabel bis zum Abgang — darf ausschließlich eine eingetragene Elektrofachkraft ausführen. Das gilt auch für das Einbauen eines einzelnen LS-Schalters. Zuwiderhandlungen können Versicherungsansprüche gefährden.