Das Wichtigste in Kürze
Ja, es funktioniert — unter diesen Bedingungen
Ein Einfamilienhaus mit Standardanschluss verfügt über 3×25 A (5,75 kW je Phase, gesamt 17,25 kW Dauerleistung). Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zieht im Heizbetrieb typisch 2–4 kW elektrisch, im Abtaubetrieb kurzzeitig bis zu 6 kW. Eine 11-kW-Wallbox fügt bis zu 11 kW hinzu. Beide zusammen ergeben im Spitzenbetrieb bis zu 17 kW — das kratzt am Limit, reicht aber bei 25-A-Absicherung noch. Problematisch wird es, wenn das restliche Haus (Herd, Durchlauferhitzer, Waschmaschine) gleichzeitig läuft. Dann ist ein Lastmanagementsystem Pflicht, kein Komfort-Feature.
Was der Hausanschluss tatsächlich hergibt
Der Netzbetreiber dimensioniert den Hausanschluss auf einen statistischen Gleichzeitigkeitsfaktor — nicht auf die Summe aller Nennleistungen. Die Anschlussleistung steht im Netzanschlussvertrag, typisch zwischen 15 kW und 30 kW. Den genauen Wert finden Sie auf der Anschlussbestätigung oder beim Netzbetreiber. Entscheidend ist nicht die Sicherungsgröße allein, sondern der tatsächliche Hausanschlusskabel-Querschnitt und der eingetragene Netzanschlusswert.
Haben Sie einen älteren Anschluss mit 3×35 A (24,15 kW) oder wurde er auf 3×63 A ausgelegt, entspannt sich die Situation deutlich. Prüfen Sie den Zählerschrank: Der Hauptleitungsschutzschalter (HLS) gibt den Maximalstrom direkt an.
Anmeldepflicht: Was gilt für Wallbox und Wärmepumpe
Beide Verbraucher unterliegen der Anmeldepflicht nach § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Wärmepumpen ab 4,6 kW und Wallboxen ab 3,7 kW sind beim Netzbetreiber anzumelden, Wallboxen ab 12 kW genehmigungspflichtig (nicht nur anmeldepflichtig). Der Netzbetreiber kann steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG in Schwachlastzeiten drosseln — dafür erhalten Sie seit 2024 einen reduzierten Netzentgeltsatz. Zu den rechtlichen Konsequenzen einer fehlenden Anmeldung lesen Sie in der Rechtsrubrik dieses Portals nach.
Lastmanagement: die technische Lösung
Ein dynamisches Lastmanagementsystem misst den aktuellen Gesamtbezug am Hausanschluss und reduziert die Ladeleistung der Wallbox, sobald ein einstellbarer Schwellenwert überschritten wird. Typische Regelschwelle: 80 % des Nennstroms des HLS, also 20 A bei 25-A-Absicherung (= 13,8 kW). Läuft die Wärmepumpe mit 3 kW, gibt das Lastmanagement der Wallbox noch 10,8 kW frei — das Fahrzeug lädt langsamer, aber ohne Sicherungsauslösung.
Für die Umsetzung brauchen Sie:
- Einen Energiezähler (CT-Wandler) am Hausanschluss, der den Gesamtstrom misst
- Eine Wallbox mit integriertem oder nachrüstbarem Lastmanagement (Modbus, OCPP oder proprietäres Protokoll)
- Ggf. ein Smart-Home-Gateway, wenn Wärmepumpe und Wallbox unterschiedliche Protokolle sprechen
Kosten für ein nachgerüstetes Lastmanagement-Set: 150–400 € plus Elektrikeraufwand (1–3 Stunden).
Bordlader des Fahrzeugs begrenzt die tatsächliche Ladeleistung
Eine 11-kW-Wallbox lädt nur dann mit 11 kW, wenn das Fahrzeug einen dreiphasigen Bordlader mit mindestens 11 kW verbaut hat. Viele Fahrzeuge — besonders ältere Modelle und kleinere Elektroautos — haben einphasige Bordlader mit 3,7 kW oder 7,4 kW. Das entlastet den Hausanschluss erheblich: Ein Fahrzeug mit 3,7-kW-Bordlader plus 3 kW Wärmepumpe ergibt nur 6,7 kW Gesamtbezug. Prüfen Sie die Bordlader-Kapazität im Fahrzeug-Datenblatt, bevor Sie die Wallbox-Leistungsklasse festlegen.
Prüfpunkte, die Sie selbst abarbeiten können
- HLS-Stromstärke ablesen: Zählerschrank öffnen, Hauptleitungsschutzschalter-Aufschrift notieren (z. B. 3×25 A).
- Netzanschlusswert anfragen: Netzbetreiber-Hotline oder Online-Portal — den eingetragenen kW-Wert schriftlich bestätigen lassen.
- Wärmepumpen-Nennaufnahme prüfen: Typenschild oder Datenblatt, Angabe in kW elektrisch (nicht Heizleistung/COP).
- Bordlader-Kapazität des Fahrzeugs prüfen: Bedienungsanleitung, Abschnitt Laden, Angabe in kW AC.
- Summe bilden: Wärmepumpe + Wallbox-Maximum + Grundlast Haus (Kühlschrank, Beleuchtung, Standby ca. 0,5–1 kW). Liegt die Summe über 80 % des HLS-Nennstroms × 230 V × 3, ist Lastmanagement erforderlich.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Beide Geräte einzeln anmelden, Formulare auf der Netzbetreiber-Website, Frist vor Inbetriebnahme einhalten.
- Elektriker beauftragen: Zählerkasten-Erweiterung, Wallbox-Zuleitung (Mindestquerschnitt 2,5 mm² für 16 A, 4 mm² für 20–25 A), FI-Schutzschalter Typ B für Wallbox.
Was diese Leistungsrechnung nicht aussagt
Die Gleichzeitigkeitsrechnung zeigt nur, ob der Anschluss kapazitiv ausreicht — sie sagt nichts über folgende Punkte:
- Leitungsquerschnitte im Haus: Ein 25-A-HLS schützt das Netz, aber alte NYM-Leitungen mit 1,5 mm² können nur 16 A dauerhaft führen. Ohne Bestandsprüfung durch einen Elektriker ist keine belastbare Aussage möglich.
- Spannungsfall: Bei langen Zuleitungen (über 20 m) zur Wallbox kann der Spannungsfall die zulässigen 3 % (6,9 V bei 230 V) nach DIN VDE 0100-520 überschreiten — Querschnitt entsprechend wählen.
- Netzrückwirkungen: Wärmepumpen mit Inverter-Kompressor und Wallboxen mit Gleichrichter erzeugen Oberschwingungen. In Gebäuden mit empfindlicher Messtechnik kann ein Netzfilter nötig sein.
- Förderbedingungen: KfW 442 (Ladepunkt) und BAFA-Wärmepumpenförderung haben eigene technische Mindestanforderungen, die über die reine Anschlussfrage hinausgehen.
Wann lohnt sich eine Anschlussleistungserhöhung
Planen Sie zusätzlich eine Photovoltaikanlage mit Heimspeicher oder eine zweite Wallbox, ist die Kapazitätsgrenze eines 25-A-Anschlusses schnell erreicht. Eine Erhöhung auf 3×35 A oder 3×63 A kostet je nach Netzbetreiber und Aufwand 500–2.500 €, dauert 4–12 Wochen Vorlaufzeit und muss ebenfalls beantragt werden. Beantragen Sie Wallbox und Anschlusserhöhung gleichzeitig, um Wartezeiten zu kürzen. Ein Elektrofachbetrieb kann den Antrag direkt beim Netzbetreiber stellen.