Das Wichtigste in Kürze
Bedarfsanalyse vor der ersten Wallbox
Vor jeder Investition steht die Zählung: Wie viele Mitarbeitende fahren heute ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug, und wie viele planen die Anschaffung in den nächsten 24 Monaten? Eine einfache interne Umfrage liefert diese Zahl. Faustregel aus der Praxis: Planen Sie Ladekapazität für 10–15 % der Belegschaft in der ersten Ausbaustufe, mit Reserve für eine zweite Stufe.
Gleichzeitig klären Sie den Stellplatz-Bestand: Wie viele Stellplätze hat das Unternehmen, welche davon sind überdacht oder in einer Tiefgarage, und wer hat das Hausrecht — Eigentümer oder Mieter? Bei gemieteten Flächen greift seit 2020 das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) analog auch für gewerbliche Mieter: Der Vermieter darf den Einbau von Ladeinfrastruktur nicht pauschal verweigern, muss aber zustimmen. Holen Sie diese Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie Angebote einholen.
Netzanschluss und Lastmanagement: der technische Kern
Jede Wallbox mit 11 kW zieht im Vollbetrieb rund 16 A pro Phase. Zehn gleichzeitig ladende Fahrzeuge bedeuten theoretisch 110 kW Zusatzlast — was den Trafo eines typischen Bürogebäudes schnell überfordert. Deshalb ist dynamisches Lastmanagement (auch: Load-Management) keine Option, sondern Pflicht. Das System misst die aktuelle Gebäudelast und verteilt die verfügbare Leistung auf aktive Ladepunkte. So bleiben alle Fahrzeuge im Laufe des Arbeitstages vollgeladen, ohne dass der Netzanschluss verstärkt werden muss.
Sprechen Sie mit Ihrem Netzbetreiber, ob der bestehende Hausanschluss ausreicht. Eine Anschlusserhöhung kostet je nach Region und Kabellänge 5.000–30.000 € und dauert drei bis zwölf Monate. Das sind Größen, die den Projektzeitplan bestimmen. Bei Neubauten lässt sich ein stärkerer Anschluss von Anfang an günstiger einplanen.
Wallbox-Typen für den Unternehmenseinsatz
| Merkmal | Einfache AC-Wallbox | Managed Wallbox (OCPP) |
|---|---|---|
| Ladeleistung | 11 kW | 11–22 kW |
| Zugangskontrolle | Nein (Steckdose frei) | RFID-Karte, App oder PIN |
| Abrechnung pro kWh | Nicht möglich | Möglich (eichrechtkonform) |
| Lastmanagement | Nicht integriert | Integriert (dynamisch) |
| Gerätepreis (Richtwert) | 300–700 € | 800–2.000 € |
Für Unternehmensstandorte mit mehr als drei Ladepunkten sind Managed Wallboxen mit OCPP-Protokoll (Open Charge Point Protocol) der einzig sinnvolle Weg. OCPP erlaubt den Anschluss an ein Backend-System für Abrechnung, Monitoring und Wartung — herstellerunabhängig.
Eichrechtskonforme Abrechnung: was das Gesetz verlangt
Wer Strom an Dritte weiterverkauft — auch an eigene Mitarbeitende — muss nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) eichrechtskonforme Messgeräte einsetzen. Das gilt ab dem Moment, in dem Mitarbeitende den tatsächlich verbrauchten Strom erstattet bekommen oder selbst bezahlen. Wallboxen mit geeichtem Zähler und einem zertifizierten Backend erfüllen diese Anforderung.
Ausnahme: Bietet das Unternehmen Laden kostenlos als Pauschalleistung an und wird kein individueller Verbrauch abgerechnet, entfällt die Eichrechtspflicht. Steuerrechtlich ist das aber relevant: Kostenloses Laden gilt als geldwerter Vorteil. Seit 2017 gibt es einen pauschalen Steuersatz von 25 % (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG), den der Arbeitgeber übernehmen kann — ein attraktives Benefit-Modell.
Fördermittel gezielt nutzen
Bundesweit gibt es derzeit (Stand 2025) keine KfW-Förderung mehr für reine Wallbox-Hardware im Unternehmensbereich nach dem Auslaufen des KfW-441-Programms. Trotzdem bestehen Förderwege:
- Landesförderungen: Bayern, Baden-Württemberg und NRW haben eigene Programme mit Zuschüssen von 500–2.000 € je Ladepunkt. Laufzeiten und Konditionen jährlich prüfen.
- BAFA-Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“: Energieeffizienzinvestitionen können gefördert werden, wenn Ladeinfrastruktur Teil eines größeren Energiekonzepts ist.
- Steuerliche Abschreibung: Wallboxen als Betriebsausstattung über drei bis fünf Jahre linear absetzbar; alternativ Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut bei Anschaffungskosten unter 800 € netto je Gerät.
Betrieb und Nutzungsregeln
Ohne klare Nutzungsregeln entstehen Konflikte: Wer lädt wann, wie lange, zu welchem Preis? Definieren Sie vor Inbetriebnahme eine Ladeordnung als Betriebsvereinbarung oder Arbeitsanweisung. Typische Punkte:
- Zugangsberechtigung (alle Mitarbeitenden, nur E-Auto-Fahrer, Gäste ja/nein)
- Maximale Standzeit nach vollständiger Ladung (z. B. 30 Minuten Kulanz, danach Versetzungspflicht)
- Kostenmodell: kostenlos, Eigenbeteiligung je kWh, oder Flatrate per Monatsabzug vom Gehalt
- Verhalten bei Defekt und Ansprechpartner
Der Betriebsrat ist bei der Einführung eines Abrechnungs- oder Zugangssystems mit Überwachungsfunktion nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Klären Sie das frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Schritt-für-Schritt: So kommen Sie zu Ihren ersten Ladepunkten
- Bedarfserhebung: Interne Umfrage, Stellplatz-Inventur, Eigentums-/Mietverhältnis klären.
- Elektroprüfung: Elektriker beauftragt Netzbetreiber-Anfrage und Trafo-Check.
- Konzept: Anzahl Ladepunkte, Lastmanagement-Architektur, Backend-Wahl.
- Förderanträge: Landesförderung prüfen und vor Auftragsvergabe stellen.
- Ausschreibung: Mindestens drei Angebote von zertifizierten Elektrofachbetrieben einholen.
- Installation und Abnahme: VDE-konforme Ausführung, Protokoll für Versicherung aufbewahren.
- Ladeordnung und Kommunikation: Betriebsrat einbinden, Mitarbeitende informieren, RFID-Karten ausgeben.