Das Wichtigste in Kürze
Wallbox für Besucher freigeben: Was Sie vorab klären müssen
Eine Wallbox darf jederzeit für Dritte geöffnet werden — sofern kein gewerbliches Angebot entsteht, das eine Genehmigung nach dem Eichrecht erfordert. Sobald Sie Ladekosten an Besucher weitergeben oder eine Gebühr erheben, greift die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Das bedeutet: Die Ladestation muss dann mit einem geeichten Zähler ausgestattet sein, der die abgegebene Kilowattstunde MID-konform (Richtlinie 2014/32/EU) misst. Reines Verschenken des Stroms ohne Kostenerstattung ist dagegen ohne Zusatzaufwand möglich.
Technische Voraussetzungen: Absicherung und Anschlussleistung
Bevor ein Besucher lädt, sollten Sie vier Kennwerte kennen:
- Nennstrom der Wallbox: Heimladestationen arbeiten mit 16 A (3,7 kW einphasig) oder 32 A (7,4 kW einphasig bzw. 11 kW oder 22 kW dreiphasig).
- Absicherung im Zählerschrank: Die vorgelagerte Sicherung muss mindestens dem Nennstrom der Wallbox entsprechen — typisch 16 A oder 32 A auf der entsprechenden Phase(n).
- Gleichzeitigkeitsfaktor: Laden Sie parallel mit eigenem Fahrzeug, addieren sich die Ströme. Bei zwei 11-kW-Wallboxen ohne Lastmanagement fließen bis zu 32 A je Phase — übersteigt das den Hausanschluss (meist 63 A bei 15 kW Gesamtbezug), löst die Hauptsicherung aus.
- Fahrzeugseitiger Bordlader: Die Wallbox-Leistung ist die Angebots-Seite. Ob ein Fahrzeug tatsächlich mit 11 kW oder nur mit 3,7 kW lädt, entscheidet der eingebaute Bordlader des Besucher-Fahrzeugs. Ein einphasiger Bordlader nimmt an einer 11-kW-Wallbox nur 3,7 kW ab.
Ladetypen und Steckerkompatibilität prüfen
Die meisten Heimwallboxen liefern Wechselstrom (AC) über Typ-2-Stecker (IEC 62196-2). Das ist der europäische Standard — alle seit 2018 in Europa verkauften Elektrofahrzeuge haben eine Typ-2-Buchse. Ältere Renault-Modelle mit Typ-1-Buchse benötigen einen Adapter, den der Besucher mitbringen muss. DC-Schnellladung (CCS, CHAdeMO) ist an Heimwallboxen nicht verfügbar.
Abrechnung: drei Szenarien im Vergleich
| Szenario | Kosten an Besucher | Eichrecht relevant | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Strom verschenken | 0 € | Nein | Keiner |
| Pauschale (z. B. 5 € pro Ladevorgang) | Pauschal | Nein | Gering (schriftliche Vereinbarung empfehlenswert) |
| Abrechnung nach kWh | z. B. 0,35 €/kWh | Ja — geeichter Zähler Pflicht | Hoch (MID-Zähler, Ableseprozess) |
Die Pauschal-Variante ist für gelegentliche Besucher der praktikabelste Weg: kein Eichrecht, kein Zusatzgerät. Halten Sie den vereinbarten Betrag dennoch schriftlich fest — das verhindert Missverständnisse bei häufigeren Gästen.
Netzanmeldung und Zustimmung des Netzbetreibers
Wallboxen bis 11 kW müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden (§ 19 NAV). Wallboxen über 11 kW bis 100 kW benötigen eine Genehmigung. Ob Sie die Wallbox danach für Besucher öffnen, ändert an der Anmelde- oder Genehmigungspflicht nichts — die Pflicht bezieht sich auf die Installation, nicht auf den Nutzerkreis. Fragen zur rechtlichen Einordnung gewerblicher Ladevorgänge beantwortet unsere Rechts-Rubrik.
Zugangssteuerung: Wer darf wann laden
Viele Wallboxen bieten RFID-Karten-Zugangssysteme. Vergeben Sie eine Gast-RFID-Karte, behalten Sie die Kontrolle darüber, welches Fahrzeug wann lädt. Über eine App oder ein Backend-Portal sehen Sie den Ladevorgang in Echtzeit — inklusive abgegebener Kilowattstunden und Ladezeit. Das ist auch ohne Eichzwang nützlich, um den eigenen Stromverbrauch zu tracken.
Wallboxen ohne Zugangskontrolle (offene Steckdose, kein Auth-System) sind für Besucher zwar praktischer, aber: Jeder, der physisch herankommt, kann laden. Für private Einfahrten meist kein Problem — für Carports an der Straße ein Risiko.
Was die Leistungsangabe der Wallbox nicht aussagt
„11 kW Wallbox“ heißt: Die Station kann maximal 11 kW bereitstellen. Tatsächlich abgegebene Energie hängt von drei Faktoren ab:
- Bordlader des Fahrzeugs: Begrenzt die aufnehmbare Leistung unabhängig von der Wallbox-Kapazität.
- Ladezustand der Batterie: In der Schlussphase (oberhalb ca. 80 %) drosseln Fahrzeuge die Ladeleistung eigenständig.
- Temperatur der Hochvoltbatterie: Unter ca. 10 °C und über 40 °C reduzieren die meisten BMS-Systeme die Ladeleistung um 30–60 %.
Informieren Sie Besucher vorab: Eine Ladezeit-Erwartung, die nur auf der Wallbox-Leistung basiert, führt zu Frustration, wenn der Bordlader des Gastes die Leistung halbiert.
Checkliste: Wallbox für Besucher freigeben
- Absicherung im Zählerschrank geprüft (passt zum Nennstrom der Wallbox)
- Gleichzeitigkeitsfaktor mit eigenem Ladebedarf kalkuliert
- Steckertyp Typ-2 vorhanden (Standard seit 2018 in Europa)
- Abrechnungsmodell festgelegt (verschenken, pauschal oder kWh-genau mit MID-Zähler)
- Bei kWh-Abrechnung: geeichter Zähler eingebaut und geprüft
- Zugangskontrolle konfiguriert (RFID-Gast-Karte oder App-Freigabe)
- Besucher über Bordlader-Limitierung informiert
- Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet (falls noch nicht erfolgt)