Schieflast und die 4,6-kW-Regel

Ratgeber 6 Min. Lesezeit 10.09.2026
Wer eine Wallbox oder Ladestation plant, stößt schnell auf den Begriff Schieflast und die 4,6-kW-Grenze. Diese Zahl ist kein Herstellerwert, sondern ein Netzanforderung — und sie entscheidet darüber, ob Sie einphasig oder dreiphasig laden müssen.
Das Wichtigste in Kürze

Was die 4,6-kW-Regel bedeutet

Die 4,6-kW-Regel stammt aus den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der deutschen Netzbetreiber, die auf dem VDE-Anwendungsregelwerk TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) basieren. Sie besagt: Ein einphasig betriebenes Gerät darf dauerhaft nicht mehr als 4,6 kW aus dem Netz ziehen, ohne dass eine Schieflast entsteht, die der Netzbetreiber genehmigen muss. Hintergrund ist die Drehstromverteilung im öffentlichen Niederspannungsnetz: Die drei Außenleiter L1, L2 und L3 sollen gleichmäßig belastet werden. Zieht ein Verbraucher dauerhaft nur auf einer Phase hohe Ströme, entsteht eine Asymmetrie — die sogenannte Schieflast.

Der Grenzwert ergibt sich rechnerisch aus der Nennspannung und dem zulässigen Strom: 230 V × 20 A = 4.600 W, also 4,6 kW. Oberhalb dieses Wertes schreibt VDE-AR-N 4100 vor, dass der Anschluss dreiphasig (dreiphasig, Drehstrom) ausgeführt oder mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden muss.

Unter welcher Bedingung die Regel gilt

Die 4,6-kW-Grenze gilt für dauerhafte einphasige Entnahmen. Kurze Lastspitzen — etwa beim Anlauf eines Elektromotors — fallen nicht darunter. Beim Laden von Elektrofahrzeugen ist die Last jedoch charakteristisch dauerhaft: Ein Fahrzeug lädt über Stunden mit nahezu konstanter Leistung. Damit ist die Schieflastbedingung erfüllt, sobald die Ladeleistung 4,6 kW auf einer Phase übersteigt.

Konkret betrifft das alle einphasigen Wallboxen mit mehr als 20 A Absicherung. Eine einphasige 16-A-Wallbox liegt bei 230 V × 16 A = 3,68 kW und bleibt damit unter der Grenze. Eine einphasige 32-A-Wallbox würde 7,36 kW auf einer Phase ziehen — das ist genehmigungspflichtig und in Deutschland praktisch nicht zugelassen.

Technische Herleitung mit Einheiten

Das Drehstromnetz liefert zwischen je zwei Außenleitern 400 V (verkettete Spannung) und zwischen Außenleiter und Neutralleiter 230 V (Strangspannung). Dreiphasige Lasten verteilen sich symmetrisch auf alle drei Stränge. Einphasige Lasten belasten nur einen Strang.

PhasenSpannungStrom (Beispiel)LeistungSchieflast
1-phasig230 V16 A3,68 kWnein
1-phasig230 V20 A4,60 kWGrenzwert
1-phasig230 V32 A7,36 kWja, genehmigungspflichtig
3-phasig400 V16 A11,04 kWnein
3-phasig400 V32 A22,08 kWnein

Die Dreiphasen-Leistung berechnet sich als P = √3 × U_verk × I = 1,732 × 400 V × 16 A ≈ 11,04 kW. Die Formel zeigt: Dreiphasiges Laden ist pro Ampere Absicherung drei Mal so effizient wie einphasiges Laden, ohne Schieflast zu erzeugen.

Prüfpunkte, die Sie selbst abarbeiten können

  1. Zählerkasten prüfen: Haben Sie Drehstromanschluss (5-adrig: L1, L2, L3, N, PE) oder Wechselstrom (3-adrig: L, N, PE)? Nur mit Drehstrom ist dreiphasiges Laden möglich.
  2. Absicherung prüfen: Welche Vorsicherung steht im Zählerkasten für den Ladepunkt? 16 A Drehstrom erlauben bis zu 11 kW, 32 A bis zu 22 kW dreiphasig.
  3. Zuleitung prüfen: Der Kabelquerschnitt muss zur Absicherung passen: 16 A erfordern mindestens 2,5 mm², 32 A mindestens 6 mm² (fünfadrig, Kupfer, Verlegeart B2).
  4. Bordlader des Fahrzeugs prüfen: Die Wallbox-Leistung ist nur so hoch, wie es der fahrzeugseitige Bordlader zulässt. Viele Fahrzeuge laden einphasig mit maximal 7,4 kW oder dreiphasig mit 11 kW — unabhängig davon, was die Wallbox theoretisch liefern kann.
  5. Zählerplatz und Netzbetreiber: Wallboxen ab 12 kW sind in Deutschland beim Netzbetreiber anmeldepflichtig (§ 19 NIV). Wallboxen bis 11 kW müssen gemeldet, aber nicht genehmigt werden. Für Rechtsfragen zum Anmeldeverfahren konsultieren Sie die Rechtsrubrik dieses Portals oder einen zugelassenen Elektroinstallateur.
  6. Vorhandene Großverbraucher berücksichtigen: Durchlauferhitzer, Elektroherd und Wärmepumpe belasten das Hausnetz bereits. Der Netzbetreiber oder ein Energiemanagement-System kann Lastspitzen deckeln (Lastmanagement).

Was die 4,6-kW-Angabe nicht aussagt

Die 4,6-kW-Grenze ist ein netzseitiger Grenzwert — sie sagt nichts darüber aus, wie schnell Ihr Fahrzeug tatsächlich lädt. Maßgeblich ist der Bordlader im Fahrzeug. Ein Fahrzeug mit einphasigem 7,4-kW-Bordlader lädt an einer dreiphasigen 11-kW-Wallbox trotzdem nur mit 7,4 kW, weil der Bordlader die Leistung begrenzt.

Die Grenze sagt auch nichts über die Ladedauer aus. 3,68 kW an einer einphasigen Wallbox (16 A) laden einen 60-kWh-Akku in etwa 16 Stunden, 11 kW dreiphasig in etwa 5,5 Stunden — bei identischer Netzanforderung je Außenleiter. Die Netzbelastung je Phase ist bei dreiphasigem Laden sogar geringer, weil die Last auf drei Leiter verteilt wird.

Schließlich beschreibt die Regel keine Grenze für die Ladegeschwindigkeit im Sinne von Schnellladen (DC-Laden). Gleichstrom-Schnellladestationen (CCS, CHAdeMO) arbeiten außerhalb des Wechselstromnetzes und unterliegen eigenen Netzanschlussregeln, die weit über die Schieflastdiskussion hinausgehen.

Einphasig oder dreiphasig — die Entscheidungsmatrix

SituationEmpfehlungBegründung
Nur Wechselstromanschluss vorhandenEinphasig, max. 16 A (3,68 kW)Drehstrom baulich nicht verfügbar
Drehstrom, Fahrzeug lädt nur 1-phasigEinphasig, max. 16 ABordlader begrenzt ohnehin; Kosten sparen
Drehstrom, Fahrzeug lädt 3-phasig bis 11 kWDreiphasig, 16 A (11 kW)Keine Schieflast, kürzere Ladezeit
Gewerbe, mehrere FahrzeugeDreiphasig mit LastmanagementNetzanschlussleistung aufteilen, Kosten senken

Nächste Schritte vor dem Kauf

Klären Sie zuerst den Bordlader Ihres Fahrzeugs — diese Information steht im Fahrzeughandbuch unter „AC-Ladeleistung“. Dann prüfen Sie, ob Ihr Zählerkasten Drehstrom führt. Erst danach lohnt der Vergleich von Wallbox-Modellen. Eine dreiphasige 11-kW-Wallbox mit 16-A-Absicherung ist für die meisten Eigenheime der richtige Ausgangspunkt: Sie bleibt unter der Anmeldepflicht, erzeugt keine Schieflast und schöpft die Bordladerleistung der meisten aktuellen Fahrzeuge voll aus.

Häufige Fragen

In Deutschland gilt seit 2023: Wallboxen bis 11 kW müssen dem Netzbetreiber gemeldet, aber nicht von ihm genehmigt werden. Ab 12 kW ist eine Genehmigung nach § 19 NIV erforderlich. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Anschlussfall wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder lesen Sie die Rechtsrubrik dieses Portals.

Nein. Eine einphasige Dauerlast über 20 A (4,6 kW) überschreitet die Schieflastgrenze nach VDE-AR-N 4100 und ist ohne Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig. Der richtige Weg ist der Wechsel auf eine dreiphasige Wallbox, sofern Ihr Fahrzeug dreiphasig lädt.

7,4 kW auf einer Phase (230 V × 32 A) übersteigt die 4,6-kW-Grenze. Der Netzbetreiber kann in diesem Fall verlangen, dass die Ladeleistung auf 3,68 kW (16 A) gedrosselt wird oder ein dreiphasiger Anschluss gelegt wird. Einige Netzbetreiber genehmigen 7,4 kW einphasig im Einzelfall — erfragen Sie das schriftlich.

Überlast bedeutet, dass ein Leiter mehr Strom führt als seine thermische Belastbarkeit erlaubt. Schieflast beschreibt die Asymmetrie zwischen den drei Außenleitern im Drehstromnetz. Ein 16-A-Verbraucher auf einer Phase erzeugt keine Überlast, kann aber Schieflast verursachen, wenn L2 und L3 unbelastet sind.

Relevant ist die tatsächlich entnommene Leistung. Wenn ein Fahrzeug mit 7,4-kW-Bordlader an einer 11-kW-Wallbox lädt, zieht es dauerhaft 7,4 kW auf einer Phase — und das ist für die Schieflastbetrachtung maßgeblich. Die Wallbox-Nennleistung allein entscheidet nicht.