Die Leistung des Hausanschlusses prüfen

Ratgeber 6 Min. Lesezeit 10.09.2026
Wer eine Wallbox installieren will, muss zuerst wissen, wie viel Leistung der Hausanschluss liefern kann. Diese Zahl bestimmt, welche Ladeleistung überhaupt möglich ist — und ob der Netzbetreiber eine Anmeldung verlangt.
Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Leistung hat mein Hausanschluss?

Die Anschlussleistung eines Einfamilienhauses beträgt in Deutschland überwiegend 15 kVA (Kilovoltampere) bei 3×25 A Absicherung oder 30 kVA bei 3×50 A. Ältere Gebäude haben häufig nur 3×25 A, Neubauten ab etwa 2010 oft 3×35 A (rund 24 kVA) oder 3×50 A. Die tatsächliche Leistung steht im Netzanschlussvertrag, den Ihr Netzbetreiber bei Vertragsschluss ausgehändigt hat. Alternativ finden Sie die Vorsicherung im Hausanschlusskasten: Der Wert in Ampere multipliziert mit 0,4 kV und dem Faktor √3 (≈ 1,732) ergibt die Scheinleistung in kVA.

Rechenbeispiel: 3×35 A × 0,4 kV × 1,732 = 24,2 kVA. Bei cos φ = 1 (reiner Wirkleistungsbetrieb, wie bei Wallboxen üblich) entspricht das annähernd 24,2 kW.

Diese vier Stellen liefern den Wert

  • Netzanschlussvertrag: Das Dokument nennt die vereinbarte Anschlussleistung in kVA direkt. Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, falls Sie das Dokument nicht finden.
  • Hausanschlusskasten (HAK): Die Sicherungsgröße der Hauptsicherung (NH-Sicherung oder Schmelzsicherung) in Ampere ablesen. Achtung: Den HAK selbst darf nur ein Elektrofachbetrieb oder der Netzbetreiber öffnen.
  • Zählerschrank: Auf dem Zähler oder dem Zählerblatt steht die Nennstromstärke. Oft zusätzlich durch einen Aufkleber des Netzbetreibers dokumentiert.
  • Energieversorger-Hotline: Nach Angabe der Zählernummer nennt der Netzbetreiber die Anschlussleistung innerhalb weniger Minuten.

Was die Anschlussleistung nicht aussagt

Die Anschlussleistung ist die theoretische Obergrenze — nicht die für die Wallbox verfügbare Restleistung. Im laufenden Betrieb zieht das Haus bereits Grundlast: Herd, Warmwasserbereitung, Wärmepumpe und Haushaltsstrom summieren sich. Bei einem typischen Einfamilienhaus beträgt die gleichzeitige Grundlast 3–7 kW, bei aktiver Wärmepumpe (6–12 kW) kann sie deutlich höher liegen.

Aus einer Anschlussleistung von 15 kVA folgt daher nicht automatisch, dass eine 11 kW-Wallbox dauerhaft mit Nennleistung laden darf. Der Netzbetreiber kann eine Lastreduktion auf 4,2 kW (20 A einphasig) verlangen, wenn die installierte Wallbox-Leistung ≥ 4,2 kW beträgt und keine Lastmanagementsystem verbaut ist — geregelt seit der Novelle des § 14a EnWG (Wirksamkeit ab 1. Januar 2024).

Fahrzeugseitiger Bordlader begrenzt die nutzbare Ladeleistung

Auch wenn der Hausanschluss 22 kW erlauben würde: Entscheidend ist, was das Fahrzeug aufnehmen kann. Der Bordlader im Fahrzeug wandelt Wechselstrom in Gleichstrom um und ist auf eine Maximalleistung ausgelegt. Typische Werte:

  • Einphasig 7,4 kW (z. B. viele ältere Renault Zoe, Nissan Leaf)
  • Dreiphasig 11 kW (aktuell häufigster Wert, u. a. VW ID.-Serie, Hyundai Ioniq 6)
  • Dreiphasig 22 kW (Ausnahme, z. B. Renault Zoe ZE50 mit optionalem Bordlader, Mercedes EQS)

Eine 22 kW-Wallbox lädt ein Fahrzeug mit 11 kW-Bordlader nicht schneller als eine 11 kW-Wallbox. Kaufen Sie die Wallbox passend zum Bordlader des Fahrzeugs — oder mit Blick auf ein geplantes Folgefahrzeug.

Prüfpunkte, die Sie selbst abarbeiten können

  1. Netzanschlussvertrag suchen: Liegt er vor? Notieren Sie die genannte Anschlussleistung in kVA.
  2. Zählerblatt ablesen: Nennstrom in Ampere ablesen, Formel anwenden: A × 0,4 × 1,732 = kVA.
  3. Gleichzeitigkeitsbetrachtung: Addieren Sie die Anschlussleistungen aller größeren Verbraucher (Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, E-Herd). Verbleibende Reserve = Anschlussleistung minus diese Summe.
  4. Phasensymmetrie prüfen: Lädt die geplante Wallbox einphasig (maximal 3,7 kW oder 7,4 kW), entsteht eine Schieflast. Mehr als 4,6 kW einphasige Last ist im europäischen Netz technisch problematisch; Netzbetreiber schreiben dreiphasige Ladung bei ≥ 4,2 kW vor.
  5. Zuleitungsquerschnitt klären: Eine 11 kW-Wallbox (16 A, dreiphasig) benötigt mindestens 2,5 mm² Cu-Leiter; für 22 kW (32 A) mindestens 6 mm² Cu — jeweils abhängig von Leitungslänge und Verlegeart nach DIN VDE 0100-722. Diese Prüfung übernimmt der Elektrofachbetrieb.
  6. Anmeldepflicht klären: Wallboxen bis 11 kW sind nach § 14a EnWG anmeldepflichtig (nicht genehmigungspflichtig). Wallboxen über 11 kW benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers. Hinweise zu Fristen und Formularen finden Sie in der Rechtsrubrik auf Wallboxen.net.

Wann ein Zählerupgrade nötig wird

Wenn die Anschlussleistung nach obiger Berechnung unter 15 kVA liegt und Sie gleichzeitig eine Wärmepumpe und eine 11 kW-Wallbox betreiben wollen, reicht die Kapazität nicht aus. Der Netzbetreiber kann die Anschlussleistung auf Antrag erhöhen — übliche Kosten: 1.500–4.000 € je nach Trafonähe und erforderlichem Kabelquerschnitt. Der Anschluss eines Energiemanagementsystems (EMS), das Wallbox, Wärmepumpe und PV koordiniert, ist in vielen Fällen die günstigere Alternative: EMS-Systeme kosten 500–1.500 € und erlauben dynamisches Lastmanagement, ohne den Anschluss zu erweitern.

Nächste Schritte vor dem Kauf

Notieren Sie Anschlussleistung (kVA), maximalen Nennstrom (A), Zuleitungslänge von Zählerschrank zur geplanten Wallbox-Position und den Bordlader-Wert Ihres Fahrzeugs. Mit diesen vier Größen kann ein Elektrofachbetrieb die Wallbox-Leistung dimensionieren und das Anmeldeformular beim Netzbetreiber korrekt ausfüllen. Brauchen Sie Orientierung zu Anmeldepflicht und § 14a-Vereinbarungen, finden Sie die rechtlichen Grundlagen in der Rechtsrubrik auf Wallboxen.net.

Häufige Fragen

Lesen Sie im Zählerschrank den Nennstrom der Hauptsicherung in Ampere ab und multiplizieren Sie ihn mit 0,4 und 1,732. Bei 3×35 A ergibt das 24,2 kVA. Alternativ nennt der Netzbetreiber die Anschlussleistung nach Angabe der Zählernummer am Telefon.

Meistens ja, wenn keine weitere Großlast gleichzeitig läuft. Eine Wärmepumpe mit 8 kW und eine 11 kW-Wallbox zusammen überschreiten 15 kVA jedoch bereits. Ein Lastmanagementsystem löst das Problem, indem es die Wallbox bei hoher Grundlast automatisch drosselt.

kVA ist die Scheinleistung (Anschlusskapazität des Netzes), kW die Wirkleistung (tatsächlich nutzbare Energie). Wallboxen laden mit nahezu cos φ = 1, daher sind kVA und kW hier praktisch gleich. Der Netzbetreiber gibt Anschlussleistungen in kVA an, Wallbox-Hersteller in kW.

Ja. Die Anmeldepflicht gilt unabhängig von der verfügbaren Anschlussreserve. Wallboxen bis 11 kW müssen seit § 14a EnWG (ab 1. Januar 2024) angemeldet werden; über 11 kW ist die ausdrückliche Genehmigung erforderlich. Details zu Formularen und Fristen finden Sie in der Rechtsrubrik auf Wallboxen.net.

Nur wenn das Fahrzeug einen 22 kW-Bordlader hat — das ist selten und auf wenige Modelle beschränkt. Die meisten aktuellen Elektroautos laden maximal mit 11 kW. Eine 22 kW-Wallbox ist dann wirkungslos teurer und benötigt zwingend die Zustimmung des Netzbetreibers.