DGUV V3 bei gewerblichen Ladepunkten

Ratgeber 7 Min. Lesezeit 10.09.2026
Gewerbliche Ladepunkte gelten als ortsveränderliche oder ortsfeste elektrische Betriebsmittel — und fallen damit unter die DGUV Vorschrift 3. Wer als Unternehmer Wallboxen betreibt, ist zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Dieser Ratgeber zeigt, welche Fristen, Prüfumfänge und Zuständigkeiten konkret gelten.
Das Wichtigste in Kürze

Was fordert die DGUV V3 für Ladepunkte genau?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Intervallen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Ladepunkte — ob Wallbox, Ladesäule oder mobiles Ladekabel — fallen in diesen Anwendungsbereich, sobald sie im betrieblichen Kontext genutzt werden. Entscheidend ist nicht der Ladestrom oder die Anschlussleistung, sondern die Nutzungsart: Sobald Mitarbeiter, Kunden oder Dritte das Betriebsmittel verwenden können, greift die Unternehmerpflicht.

Die Vorschrift unterscheidet zwei Kategorien:

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel (z. B. fest installierte Wallboxen, Ladesäulen): Prüfung alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft.
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. mobile Ladekabel, Typ-2-Kabel mit Steuerbox): Prüfung alle 6 Monate bis 2 Jahre, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und dem Einsatzort.

Die konkreten Fristen legt letztlich der Unternehmer per Gefährdungsbeurteilung fest — die oben genannten Werte sind die Richtwerte aus der DGUV Information 203-049 (vormals BGI 701). Ein Prüfingenieur oder eine befähigte Person kann im Einzelfall kürzere Intervalle anordnen, etwa bei Außenmontage oder erhöhter mechanischer Beanspruchung.

Technische Prüfpunkte und Messgrößen

Die DGUV V3-Prüfung umfasst sowohl eine Sichtprüfung als auch eine Messtechnische Prüfung. Für Ladepunkte sind folgende Messungen relevant:

PrüfgrößeGrenzwert / AnforderungPrüfmittel
Schutzleiterwiderstand≤ 0,3 Ω (bei Leitungslänge bis 5 m), steigt mit LängeNiederohmprüfer
Isolationswiderstand≥ 1 MΩ (Nennspannung bis 500 V)Isolationsmessgerät
Fehlerstromschutzschalter (RCD)Auslösung ≤ 30 mA, Auslösezeit ≤ 300 ms (Typ A oder B je nach Lader)RCD-Tester
SchutzmaßnahmenSichtkontrolle Gehäuse, Kabeleinführung, Befestigung
Kommunikationsschnittstelle (CP-Leitung)Funktionsprüfung IEC 61851-Protokoll (Pilot-Signal 12 V, PWM-Tastverhältnis)CP-Signaltester oder Wallbox-Diagnose-Software

Besondere Bedeutung hat der RCD-Typ: Dreiphasige Wechselstrom-Lader (AC, Typ 2) erzeugen bei Fehlern auch glatte Gleichfehlerströme. Die IEC 62955 schreibt dafür entweder einen RCD Typ B oder einen Typ-A-RCD kombiniert mit einer integrierten DC-Fehlerstromerkennung (≥ 6 mA DC) vor. Ein einfacher Typ-A-RCD allein erfüllt diese Anforderung nicht. Im Rahmen der DGUV-Prüfung muss die Elektrofachkraft prüfen, ob die verbaute Schutzeinrichtung dem tatsächlichen Betriebsmittel entspricht.

Was sagt die DGUV V3-Prüfung nicht aus?

Das Prüfprotokoll bescheinigt den elektrischen Sicherheitszustand zum Zeitpunkt der Prüfung — nicht mehr und nicht weniger. Folgende Punkte liegen außerhalb des Prüfumfangs:

  • Ladegeschwindigkeit und Kompatibilität: Die erreichbare Ladeleistung hängt vom fahrzeugseitigen Bordlader ab, nicht von der Wallbox allein. Eine 22 kW-Wallbox lädt ein Fahrzeug mit 7,4 kW-Bordlader nur mit 7,4 kW — die DGUV-Prüfung bewertet diesen Aspekt nicht.
  • Energieeffizienz und Abrechnung: Eichrechtliche Anforderungen (MID-Zulassung des Zählers) sind nicht Teil der DGUV V3-Prüfung.
  • Netzanschlusskonformität: Ob der Hausanschluss die Spitzenleistung tragen kann, prüft die DGUV V3 nicht. Das ist Gegenstand der VDE-0100-722-Konformität und der Netzanmeldung beim Netzbetreiber. Fragen zur Anmeldepflicht und zum Netzanschluss gehören in die Rechtsrubrik dieses Portals.
  • Brandschutz baulicher Art: Die Prüfung bewertet elektrische Sicherheit, keine Wanddurchbrüche, Brandschutzabstände oder bauordnungsrechtliche Anforderungen.

Prüfpunkte, die Sie selbst abarbeiten können

Die eigentliche Messprüfung darf nur eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person durchführen. Vor der Beauftragung können Betreiber jedoch folgende Punkte selbst kontrollieren und dokumentieren:

  1. Gehäuse und Kabel: Keine sichtbaren Risse, Deformationen oder Korrosionsspuren am Ladepunkt und am fest verlegten Kabel.
  2. Typ-2-Stecker oder Kupplung: Keine geschwärzten Kontakte, kein Schmorgeruch, keine Verfärbungen am Steckergehäuse.
  3. Befestigung: Wallbox sitzt fest an der Wand, keine Bewegung bei leichtem seitlichen Druck.
  4. RCD-Testknopf: Monatliche Funktionskontrolle durch Drücken des Testknopfs am installierten FI-Schalter — Auslösung muss erfolgen.
  5. Umgebung: Keine Flüssigkeitsansammlungen unterhalb des Ladepunkts, keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe.
  6. Prüfplakette: Prüfdatum auf der Plakette am Gerät mit dem Fälligkeitsdatum abgleichen.

Diese Sichtkontrolle ersetzt die messtechnische Prüfung nicht, liefert aber verwertbare Dokumentation für die Gefährdungsbeurteilung und zeigt Auffälligkeiten, die vor der nächsten Fachprüfung zu beheben sind.

Wer darf DGUV V3-Prüfungen an Ladepunkten durchführen?

Die Prüfung muss eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 0105-100 durchführen — das ist eine Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung, die Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen beurteilen kann. Bei Ladesäulen mit Netzanschluss über 22 kW oder mit DC-Fast-Charging-Komponenten empfiehlt sich zusätzlich die Einbindung eines nach DGUV Information 203-006 anerkannten Sachverständigen.

Externe Prüfdienstleister bieten kombinierte Prüfungen nach DGUV V3 und VDE 0100-722 an. Das ist sinnvoll, weil beide Regelwerke sich inhaltlich überschneiden: VDE 0100-722 regelt die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, DGUV V3 den laufenden Betrieb. Ein kombiniertes Protokoll deckt beide Anforderungen ab und reduziert den Prüfaufwand.

Fristen, Dokumentation und Konsequenzen bei Versäumnis

Versäumte Prüfungen gelten im Schadensfall als Organisationsverschulden des Unternehmers. Die Berufsgenossenschaft kann bei Betriebsprüfungen Prüfnachweise verlangen. Fehlen diese, drohen Bußgelder und — relevanter — der Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.

Prüfprotokolle sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, im Schadensfall mindestens 10 Jahre. Empfehlenswert ist ein digitales Prüfmittelbuch oder eine Asset-Management-Software, die Fälligkeiten automatisch meldet — besonders bei Fuhrparks mit mehreren Ladepunkten an verschiedenen Standorten.

Handlungsempfehlung für Betreiber

Erstellen Sie für jeden Ladepunkt ein eigenes Betriebsmittelblatt mit Installationsdatum, RCD-Typ, Nennleistung und Prüfhistorie. Beauftragen Sie für fest installierte Wallboxen eine Elektrofachkraft mit einem kombinierten DGUV-V3- und VDE-0100-722-Protokoll — das kostet je Ladepunkt typisch zwischen 80 € und 150 € und ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Für mobile Ladekabel mit täglichem Einsatz empfiehlt die DGUV Information 203-049 ein Prüfintervall von 6 Monaten. Planen Sie die erste Prüfung unmittelbar nach Inbetriebnahme — nicht erst wenn die nächste Fälligkeit erreicht ist.

Häufige Fragen

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel — dazu zählen fest montierte Wallboxen — sind nach DGUV Information 203-049 alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Intervalle vorschreiben, etwa bei Außenmontage oder erhöhter mechanischer Beanspruchung.

Nicht zwingend Typ B — aber ein einfacher Typ-A-RCD reicht nicht aus. Die IEC 62955 verlangt entweder RCD Typ B oder einen Typ-A-RCD mit integrierter DC-Fehlerstromerkennung ab 6 mA. Welche Variante verbaut ist, prüft die Elektrofachkraft im Rahmen der DGUV V3-Prüfung.

Ja. Sobald ein Ladepunkt Dritten — also Kunden, Besuchern oder Mitarbeitern fremder Unternehmen — zugänglich ist, trägt der Betreiber die Unternehmerpflicht nach DGUV V3. Die Zugänglichkeit durch Dritte erhöht außerdem das Risiko mechanischer Beschädigung, was kürzere Prüfintervalle rechtfertigen kann.

Externe Prüfdienstleister berechnen für einen einzelnen Ladepunkt typisch zwischen 80 € und 150 €, abhängig von Aufwand, Fahrtkosten und Protokollumfang. Bei mehreren Ladepunkten an einem Standort sinken die Stückkosten durch Synergien erheblich.

Nur wenn Sie als Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 0105-100 qualifiziert sind. Die Sichtkontrolle — Gehäuse, Kabel, Befestigung — darf jeder Betreiber selbst durchführen und dokumentieren, ersetzt aber nicht die messtechnische Prüfung durch eine Fachkraft.

Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Im Schadensfall empfiehlt sich eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 10 Jahren, da Haftungsansprüche in diesem Zeitraum geltend gemacht werden können. Digitale Prüfmittelbücher erleichtern die fristgerechte Ablage erheblich.