Modellporträt Slot 07: Eichrechtskonforme Wallbox

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Eichrechtskonforme Wallboxen liefern mess- und abrechnungssichere Ladevorgänge – Pflicht für gewerbliche Nutzung, Dienstwagen-Laden und öffentlich zugängliche Stellplätze.

Wer eine Wallbox betreibt und Ladestrom gegenüber Dritten abrechnen will – ob Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern, Vermieter gegenüber Mietern oder im halböffentlichen Bereich – kommt an einer eichrechtskonformen Lösung nicht vorbei. Ohne geeichte Messtechnik ist eine rechtssichere Kostenweiterberechnung in Deutschland nicht zulässig. Dieses Modellporträt ordnet ein, was das in der Praxis bedeutet.

Technik und gesetzliche Grundlage

Eichrechtskonforme Wallboxen verfügen über ein MID-zertifiziertes Messgerät (Measuring Instruments Directive, Richtlinie 2014/32/EU), das den entnommenen Strom in Kilowattstunden manipulationssicher erfasst. Der Zähler ist plombiert und darf nicht durch den Betreiber verändert werden. Die Eichwürde gilt in Deutschland nach Mess- und Eichgesetz (MessEG) für acht Jahre, danach ist eine Nacheichung oder Gerätewechsel fällig. Ladeleistungen liegen typisch bei 11 kW (3-phasig, 16 A) oder 22 kW (3-phasig, 32 A). Kommunikationsschnittstellen wie OCPP 1.6J ermöglichen die Anbindung an Backend-Systeme für automatisierte Abrechnung.

Installation und Betrieb

Die Installation erfordert zwingend einen zugelassenen Elektrofachbetrieb. Für 11 kW genügt in vielen Fällen eine Anmeldung beim Netzbetreiber, 22 kW erfordern dessen Genehmigung. Der Anschluss erfolgt über eine dedizierte Leitung ab Hauptverteiler, Leitungsquerschnitt mindestens 2,5 mm² (11 kW) bzw. 6 mm² (22 kW). Viele Modelle bieten dynamisches Lastmanagement zur Netzentlastung bei mehreren Ladepunkten. Für RFID-Authentifizierung und Abrechnungsexport wird ein aktives Backend-Abo benötigt – laufende Kosten einkalkulieren. Firmware-Updates sollten regelmäßig eingespielt werden, da Eichrechtsanforderungen softwareseitig abgebildet sind.

Für wen sich das Produkt lohnt

Eichrechtskonforme Wallboxen sind keine Option, sondern gesetzliche Anforderung, sobald Ladekosten an Dritte weitergegeben werden. Pflichtausstattung für Unternehmen mit Dienstwagen-Flotte, Vermieter mit E-Auto-Stellplätzen und alle Betreiber im halböffentlichen Bereich. Wer ausschließlich das eigene Fahrzeug an der eigenen Haushaltsstromrechnung lädt, benötigt keine Eichrechtskonformität – eine einfachere, günstigere Wallbox reicht dann aus. Der Aufpreis gegenüber nicht-geeichten Geräten beträgt typisch 150–400 € und amortisiert sich durch rechtssichere Abrechnung schnell.

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Technische Daten

Steckertyp nicht zutreffend
Kabellänge 0 m
IP-Schutzklasse 0
Garantie 2 Jahre
PV-Ready Nein
Outdoor-tauglich (IP54/IP65) Nein
Vorteile
  • MID-zertifizierter Zähler abrechnungssicher
  • OCPP-Anbindung für Backend-Systeme
  • Gesetzeskonforme Kostenweiterberechnung möglich
  • Dynamisches Lastmanagement verfügbar
  • RFID-Authentifizierung für Nutzerverwaltung
Nachteile
  • Eichgültigkeit läuft nach 8 Jahren ab
  • Backend-Abo für Abrechnung verursacht Folgekosten
  • Höherer Anschaffungspreis als nicht-geeichte Geräte

Weitere Merkmale

  • Zertifizierung: MID-konform (2014/32/EU)
  • Ladeleistung: 11 kW oder 22 kW (3-phasig)
  • Eichgültigkeit: 8 Jahre nach MessEG
  • Protokoll: OCPP 1.6J
  • Authentifizierung: RFID
  • Lastmanagement: Dynamisch (modellabhängig)
  • Installation: Elektrofachbetrieb erforderlich
  • Preisaufschlag ggü. Standard: ca. 150–400 €
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